ZfIR 2019, 420

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 816 Abs. 291. Finanzierende Bank als Leistungsempfängerin der Kaufpreiszahlung für weiterveräußerte Photovoltaikanlage bei maßgeblicher Einbeziehung in Kaufabwicklung BGB§ 816 BGH, Urt. v. 20.03.2019 – VIII ZR 88/18 (OLG Oldenburg)BGHUrt.20.3.2019VIII ZR 88/18OLG Oldenburg

Leitsatz des Gerichts:

Wird eine unter verlängertem Eigentumsvorbehalt verkaufte Photovoltaikanlage vom Eigentumsvorbehaltskäufer weiterveräußert und die hieraus diesem zustehende Kaufpreisforderung (ein zweites Mal) an seine kreditgebende Bank abgetreten, liegt in der Kaufpreiszahlung des Zweiterwerbers bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers eine Leistung an die Bank, wenn diese die Bewilligung eines für die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Rangrücktritts mit einem ihr zustehenden Grundpfandrecht von der Zahlung auf ein bankeigenes Konto (CpD) abhängig macht; in einem solchen Fall kann sich die Bank nicht darauf berufen, bloße Zahlstelle gewesen zu sein.

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