ZfIR 2019, 415

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 8 Satz 1, § 21 Abs. 2Kein Erstattungsanspruch des eine für den Verband bestehende sog. Sozialverbindlichkeit tilgenden Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer WEG§ 10 WEG§ 21 BGH, Urt. v. 26.10.2018 – V ZR 279/17 (LG Landau i. d. Pfalz)BGHUrt.26.10.2018V ZR 279/17LG Landau i. d. Pfalz

Leitsatz des Gerichts:

Eine Haftung des Wohnungseigentümers gem. § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i. S. d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.

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