ZfIR 2019, 410

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 12; BGB § 183Kein Widerruf der vom Verwalter zur Veräußerung von Wohnungseigentum erteilten Zustimmung nach Wirksamkeit der schuldrechtlichen Vereinbarung WEG§ 12 BGB§ 183 BGH, Beschl. v. 06.12.2018 – V ZB 134/17 (OLG München)BGHBeschl.6.12.2018V ZB 134/17OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.

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