RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BGH: Zwangsverwaltervergütung
Der BGH entschied zur Zwangsverwaltervergütung (BGH v. 15. 3. 2018 – V ZB 149/17). Hinsichtlich der durchschnittlichen Vergütung für den Zwangsverwalter besteht eine unterschiedliche Praxis bei den Gerichten: 65,00 – 75,00 € als mittlerer Stundensatz bei einem grundsätzlichen Rahmen von 35,00 – 95,00 € nach § 19 Abs. 1 ZwVwV. Der BGH hat mit seiner jetzigen Entscheidung dies nicht weiter spezifiziert. Die Einschätzung, ob es sich um eine schwierige oder eher unterdurchschnittliche Sache (wie im Fall) handele, obliege allein dem Tatrichter. Er habe alle in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen und eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Der Beurteilungsspielraum des Tatrichters könne vom Beschwerdergericht nur eingeschänkt überprüft werden. Der Beschwerdeführer blieb insoweit erfolglos, die ihm gewährte Stundenvergütung von 65,00 € nach oben abzuändern. (Quelle: www.bundesgerichtshof.de)