RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Gesetzentwurf: „Digitaler Hausfriedensbruch“
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1716) vorgelegt, mit dem die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt wird. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der §§ 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) in die digitale Welt übertragen und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werden. IT-Systeme seien mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. (Quelle: hib 248/2018 v. 19. 4. 2018)