ZfIR 2018, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 485; WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 298. Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gegen andere Wohnungseigentümer ohne vorherigen Eigentümerbeschluss ZPO§ 485 WEG§ 21 BGH, Beschl. v. 14.03.2018 – V ZB 131/17 (LG Berlin)BGHBeschl.14.3.2018V ZB 131/17LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.

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