ZfIR 2018, 416

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungSteuerrecht EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1Voraussetzungen des Abzugs (nachträglicher) Schuldzinsen nach Veräußerung des fremdfinanzierten Vermietungsobjekts EStG§ 9 EStG§ 21 FGO§ 76 BFH, Urt. v. 06.12.2017 – IX R 4/17 (FG Hannover) +BFHUrt.6.12.2017IX R 4/17FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.
2. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch zu erwerbendes Vermietungsobjekt reicht nicht aus, um der Surrogationsbetrachtung zu genügen und den notwendigen wirtschaftlichen Zusammenhang der Schuldzinsen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen.

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