ZfIR 2018, 405

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 8; ZPO § 322 Abs. 1Rechtsschutz bei gerichtlich ersetztem Beschluss der Wohnungseigentümer (auch durch Versäumnisurteil) nach Regelungen der ZPO, nicht des WEG WEG§ 21 ZPO§ 322 BGH, Urt. v. 16.02.2018 – V ZR 148/17 (LG Koblenz)BGHUrt.16.2.2018V ZR 148/17LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist.
2. Ist ein Urteil, das einen Beschluss der Wohnungseigentümer ersetzt, rechtskräftig geworden, steht mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger fest, dass der (ersetzte) Beschluss gültig ist; daher kann nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschlussersetzung durch Versäumnisurteil erfolgt ist.

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