RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
BGH: Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Der BGH verhandelt am 2. 6. 2017 einen nachbarrechtlichen Fall, in dem es um die Frage geht, ob bei Grundstücken in Hanglage die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Wuchshöhe der im Grenzbereich befindlichen Bepflanzung von dem Bodenniveau, auf dem die Pflanzen stehen, oder von dem (höheren bzw. niedrigeren) Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist (Az.: V ZR 230/16).
Die Parteien sind Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke in Hanglage in Bayern. Das Grundstück des Klägers liegt höher als das der Beklagten. Auf dem Grundstück der Beklagten steht entlang der Geländestufe eine 6 m hohe Thujenhecke. Der Kläger verlangt von der Beklagten, die Hecke zweimal jährlich auf eine Höhe von 2 m, gemessen ab dem oberen Ende der zwischen den Grundstücken der Parteien gelegenen Mauer, zurückzuschneiden. Die Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung. Mit der Revision verfolgt die Beklagte die Klageabweisung.
(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 83/2017 vom 23. 5. 2017)