ZfIR 2017, 429

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a; PsychKG NRW § 11 Abs. 1; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 198. Anordnung der Unterbringung des suizidgefärdeten Schuldners zur Durchführung einer längerfristigen psychotherapeutischen Maßnahme bei Aussicht auf Therapieerfolg ZPO§ 765a PsychKG NRW§ 11 BGB§ 1906 BGH, Beschl. v. 16.03.2017 – V ZB 150/16 (LG Siegen)BGHBeschl.16.3.2017V ZB 150/16LG Siegen

Leitsatz der Redaktion:

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der suizidgefährdete Schuldner sich ungeachtet seiner Skepsis und der Aussicht, im Falle einer erfolgreichen Therapie mit einer Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens rechnen zu müssen, einer solchen im Falle der Unterbringung stellen würde, ist diese Möglichkeit in Erwägung zu ziehen und der Amtsarzt bzw. der psychiatrische Sachverständige zu den Erfolgsaussichten einer solchen Maßnahme zu befragen; in Betracht zu ziehen ist eine öffentlich-rechtliche oder eine betreuungsrechtliche Unterbringung.

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