ZfIR 2017, 428

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 307 Abs. 1, § 560 Abs. 3 Satz 193. Anspruch des gewerblichen Mieters auf Herabsetzung der Nebenkostenvorauszahlung/AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Verpflichtung des Mieters zum Nachweis „ausreichender Versicherungen“ BGB§ 307 BGB§ 560 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.08.2016 – 24 U 25/16 (LG Duisburg)OLG DüsseldorfBeschl.16.8.201624 U 25/16LG Duisburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Zwar kann ein Anspruch des Vermieters auf Verzinsung der wegen Abrechnungsreife nicht mehr durchsetzbaren Nebenkostenvorauszahlungen bestehen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn er unabhängig von der eingetretenen Abrechnungsreife einredebehaftet ist, weil das den Verzug ausschließt.
2. Zum Anspruch des Mieters von Geschäftsräumen auf Herabsetzung von Nebenkostenvorauszahlungen.
3. Der Mieter von Geschäftsräumen wird unangemessen benachteiligt, wenn ihm durch AGB die Verpflichtung auferlegt wird, „ausreichende Versicherungen“ abzuschließen und deren Fortbestand nachzuweisen, sofern offen bleibt, welche Versicherungen von ihm erwartet werden und in welcher Höhe er diese unterhalten muss.
4. Der Vermieter kann von einem Arzt nicht die Entfernung von aus Diskretionsgründen auf Fenstern der gemieteten Praxisräume angebrachten Sichtschutzfolien verlangen, selbst wenn darauf der Name des Praxisbetreibers angegeben wird.

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