ZfIR 2017, 428

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGVG § 72 Abs. 295. Unverschuldeter Rechtsirrtum des Rechtsanwalts bei Berufungseinlegung nicht bei dem für WEG-Sachen zuständigen Berufungsgericht aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung GVG§ 72 BGH, Beschl. v. 09.03.2017 – V ZB 18/16 (LG Dresden)BGHBeschl.9.3.2017V ZB 18/16LG Dresden

Leitsatz des Gerichts:

Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt.

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