ZfIR 2017, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBauFordSiG § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; BGB § 823 Abs. 292. Zum Schadensersatzanspruch gegen vermeintlich faktischen Geschäftsführer einer Immobilien-GmbH wegen nicht ordnungsgemäßer Verwendung von Baugeld BauFordSiG§ 1 BGB§ 823 KG, Teilurt. v. 31.01.2017 – 21 U 36/14, 21 U 188/14 (rechtskräftig; LG Berlin)KGTeilurt.31.1.201721 U 36/14, 21 U 188/14rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BauFordSiG wegen der nicht ordnungsgemäßen ZfIR 2017, 428Verwendung von Baugeld richtet sich auch gegen den faktischen Geschäftsführer einer GmbH.
2. Faktischer Geschäftsführer ist aber nur, wer durch sein Handeln im Außenverhältnis die Gesellschaft nachhaltig prägt und nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft selbst maßgeblich in die Hand genommen hat. Lediglich sporadisches Auftreten im Außenverhältnis oder die Möglichkeit des Einwirkens auf den satzungsmäßigen Geschäftsführer reichen hingegen nicht aus.
3. Ob sich ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BauFordSiG wegen täterschaftlichen Verstoßes gegen das BauFordSiG auch gegen eine Person richten kann, die weder satzungsmäßiger noch faktischer Geschäftsführer der GmbH ist bleibt offen. In jedem Fall obliegt dem Anspruchsteller die Darlegung einer entsprechenden Tathandlung und des Vorsatzes. Auf die Vermutung des § 1 Abs. 4 BauFordSiG kann sich der Antragsteller insoweit nicht berufen, diese erstreckt sich nur auf das satzungsmäßige oder faktische Organ des Empfängers.
4. Zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB wegen Beihilfe zu einem Verstoß gegen § 1 BauFordSiG, hat der Anspruchsteller die Förderung der Haupttat durch den Gehilfen und dessen Vorsatz darzulegen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell