RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Änderung der Grunderwerbsteuer
Am 11. 5. 2016 beriet der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abschließend über das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Darin enthalten ist auch die Änderung des § 19 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese sieht eine Verlängerung der Anzeigefrist für denjenigen Steuerschuldner von 14 Tagen auf einen Monat vor, der eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, eine Kapitalgesellschaft ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland oder eine Personengesellschaft ohne Ort der Geschäftsführung im Inland ist.
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. begrüßt die Verlängerung der Frist, weist aber auf Ausnahmefälle hin, für die mehr Zeit eingeräumt werden sollte. Insbesondere Immobilieneigentümer, die sich in ausländischen Strukturen befinden und keinen Immobilienfokus haben, könnten einen Monat nach wie vor als zu kurz empfinden. Änderungen in der Gesellschafterstruktur benötigen in diesen Fällen häufig einen längeren Meldeweg bis zum Immobilieneigentümer.
(Quelle Pressemitteilung des ZIA vom 12. 5. 2016)