ZfIR 2016, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Aktuell

OLG Karlsruhe: Geothermie – Verurteilung zur Räumung von Grundstücksteilen

Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, ein Geothermieunternehmen, hatte im Jahr 2008 von der Klägerin, der Gemeinde Brühl, mehrere Grundstücke gepachtet, um diese für Geothermiebohrungen zu nutzen. Die Parteien haben sich in einer Ergänzungsvereinbarung auf die Rückgabe der nur in der Bohrphase benötigten Grundstücke bis spätestens 31. 12. 2012 verständigt. Die Klägerin verlangte erfolglos die Herausgabe dieser Grundstücksteile zum Ende des Jahres 2012. Das LG Mannheim hatte der Klage der Gemeinde auf Herausgabe stattgegeben.
Das OLG Karlsruhe wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Mannheim mit Urteil vom 27. 4. 2016 zurück (OLG Karlsruhe, Urt. v. 27. 04. 2016 – 6 U 11/14). Das OLG nahm an, dass die Parteien das Ende der Pachtzeit für die streitigen Grundstücksteile wirksam vereinbart haben. Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit berufen hat, so ist dies nicht durchgreifend. Aus der Dienstbarkeit ergibt sich kein eigenständiges Benutzungsrecht des Geothermieunternehmens.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Parteien können beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
(Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 28. 4. 2016)

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