ZfIR 2016, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht BGB §§ 433, 437 Nr. 1, § 439; WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, § 10 Abs. 6 Satz 3Ansichziehen der WEG kaufvertraglicher Nacherfüllungsansprüche/Kaufvertragliche Sachmängelhaftung bei drei Jahre nach Errichtung veräußerter Eigentumswohnung BGB§ 433 BGB§ 437 BGB§ 439 WEG§ 21 WEG§ 10 BGH, Urt. v. 25.02.2016 – VII ZR 156/13 (OLG Koblenz)BGHUrt.25.2.2016VII ZR 156/13OLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger gem. § 437 Nr. 1, § 439 BGB an sich ziehen und deren gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung beschließen, wenn diese Ansprüche jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit auf das gleiche Ziel gerichtet sind.
2. Bei Eigentumswohnungen, die ein Bauträger ungefähr drei Jahre nach Errichtung veräußert und die zuvor vermietet waren, richtet sich die Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht.

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