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Sachsen: Rauchmelderpflicht ab 2016

Auch Sachsen will nun als 14. Bundesland eine Rauchmelderpflicht einführen. Ab 2016 soll diese für Neu- und Umbauten gelten. Damit beträfe die Neuregelung nur weniger als 1 % der in Sachsen statistisch erfassten Wohnungen. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist nach Angaben des Innenministeriums in Dresden zunächst nicht geplant, womit 99 % der Wohnungen von einer Nachrüstpflicht ausgenommen blieben. Für die Einführung der Warnmelderpflicht, muss die Bauordnung geändert werden. Ein entsprechendes Gesetz ist laut Ministerium in Arbeit.
Bisher sind neben Sachsen nur noch in Berlin und Brandenburg keine Rauchnmelder vorgeschrieben.
(Quelle: IZ vom 23.4.2015)

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