RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Aktuell
BVerwG: Verlegung von Telekommunikationslinien wegen U-Bahn-Bau
Ein Telekommunikationsunternehmen hat die Kosten für die Verlegung seiner bereits vorhandenen Telekommunikationslinien zu tragen, wenn in einer öffentlichen Straße eine besondere Anlage errichtet werden soll, die eigenen Zwecken der wegeunterhaltungspflichtigen Gemeinde dient, jedoch nicht von der Gemeinde selbst, sondern von einer Gesellschaft hergestellt wird, die aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen von der Gemeinde rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wird, so das BVerwG (BVerwG, Urt. v. 29.4.2015 – BVerwG 6 C 32.14). Das BVerwG hob auf die Revision der Beklagten das Urteil des OVG auf und verwies die Sache zur weiteren Klärung des Sachverhalts an das OVG zurück.
(Quelle Pressemitteilung des BVerwG Nr. 34/2015 vom 29.4.2015)