ZfIR 2015, 454

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKostO §§ 19, 20 Abs. 1100. Geschäftswertfestsetzung anhand ursprünglich (niedrigeren) Kaufpreises bei Darlegung außergewöhnlicher Umstände für bei alsbaldigem Wiederverkauf erzielten höheren KaufpreisKostO§ 19KostO§ 20OLG München, Beschl. v. 13.03.2015 – 34 Wx 232/13 (AG München)OLG MünchenBeschl.13.3.201534 Wx 232/13AG München

Leitsatz des Gerichts:

Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.

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