ZfIR 2015, 453

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 434 Abs. 1, § 435 Satz 192. Keine Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht bestehendem Recht eines Dritten (hier: Überbaubeseitigungsverlangen des Nachbarn)BGB§ 434BGB§ 435OLG Koblenz, Beschl. v. 12.11.2014 – 1 W 517/14 (LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.12.11.20141 W 517/14LG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Bei der Sachmängelgewährleistung greift der Grundsatz ein, dass nach Gefahrübergang eintretende Veränderungen der Beschaffenheit und/oder Verwendbarkeit der Sache in den Risikobereich des Käufers fallen. Bei der Rechtsmängelgewährleistung ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs maßgebend; es kommt hier darauf an, ob das Recht des Dritten, unabhängig von seiner Geltendmachung, seine Grundlage in Rechtsverhältnissen findet, die schon zur Zeit des Eigentumsübergangs bestehen.

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