ZfIR 2015, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtKAG RP § 13 Abs. 1Keine Kostentragungspflicht des Grundstückeigentümers für die Beseitigung kontaminierten Erdreichs aus öffentlichem VerkehrsraumKAG RP§ 13VG Koblenz, Urt. v. 10.11.2014 – 3 K 79/14 (nicht rechtskräftig)VG KoblenzUrt.10.11.20143 K 79/14nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Aufwendungen für die Herstellung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse sind grundsätzlich in der entstandenen Höhe zu erstatten, sofern sie im Sonderinteresse des Eigentümers erbracht worden sind (hier: Antrag des Eigentümers auf weiteren Kanalhausanschluss).
2. Kosten für die Sanierung kontaminierten Erdreichs aus öffentlichem Verkehrsraum, die zufällig im Zusammenhang mit der Herstellung des von dem Grundstückseigentümer beantragten Grundstücksanschlusses entstanden sind, sind ihm nicht zurechenbar und daher nicht von ihm zu tragen.

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