ZfIR 2014, 451

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 199. Schuldzinsenabzug auch nach nicht steuerbarer Veräußerung vermieteter ImmobilieBFH, Urt. v. 08.04.2014 – IX R 45/13 (FG Hannover) +BFHUrt.8.4.2014IX R 45/13FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.

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