ZfIR 2014, 450

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 879 Abs. 3; GBO § 45 Abs. 394. Zur Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Verstoß gegen materiell-rechtliche RangvereinbarungBGH, Beschl. v. 20.02.2014 – V ZB 179/13 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.20.2.2014V ZB 179/13OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Trägt das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangbestimmung ein, hat das nicht die Unrichtigkeit des Grundbuchs i. S. v. § 894 BGB zur Folge. Diese ist jedoch gegeben, wenn die Eintragung unter Verstoß gegen eine materiell-rechtliche Rangvereinbarung erfolgt.

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