ZfIR 2014, 444
Leitsätze des Gerichts:
1. Im unternehmerischen Rechtsverkehr hält eine Klausel, nach welcher der Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, auch nach Inkrafttreten des § 632a Abs. 3 BGB einer AGB-Kontrolle stand.
2. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 VOB/B verstößt nicht gegen § 119 InsO (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 15.11.2012 – IX ZR 169/11, BGHZ 195, 348 = ZIP 2013, 274).
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