ZfIR 2014, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 745 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 1, § 43 Nr. 1Streitigkeit zwischen Bruchteilssondereigentümern über Nutzung(sregelung) einer Doppelstockgarage als WohnungseigentumssacheBGB§ 745WEG§ 15WEG§ 43BGH, Beschl. v. 20.02.2014 – V ZB 116/13 (LG Wiesbaden)BGHBeschl.20.2.2014V ZB 116/13LG Wiesbaden

Leitsätze des Gerichts:

1. Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gem. § 745 Abs. 1, § 1010 BGB regeln; zulässig ist aber auch eine Zuweisung der Stellplätze mittels Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gem. § 15 Abs. 1 WEG.
2. Streitigkeiten zwischen Bruchteilssondereigentümern über die Benutzung der Stellplätze sind unabhängig von der Rechtsgrundlage der Benutzungsregelung stets Wohnungseigentumssachen i.S. v. § 43 Nr. 1 WEG.

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