ZfIR 2013, 443

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZwVwV §§ 9, 10100. Auszahlung von Versicherungssumme an Zwangsverwalter trotz fehlender Zustimmung des GrundstückseigentümersAG Schwäbisch Hall, Beschl. v. 30.01.2013 – 1 L 56/05AG Schwäbisch HallBeschl.30.1.20131 L 56/05

Leitsätze der Redaktion:

1. Dem Zwangsverwalter steht kein Antragsrecht für die Stellung des Antrags auf Ersetzung der materiell-rechtlichen Erklärung des Grundstückseigentümers zu (hier: Zustimmung zur Auszahlung einer Versicherungssumme). Dieses Antragsrecht gebührt nur den weiteren Grundpfandgläubigern, die die Zustimmungserklärung vor dem Prozessgericht im Wege der Klage auf Abgabe einer Willenserklärung erreichen können.

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