ZfIR 2012, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtKostO § 2496. Pachtzins als Bemessungsgrundlage für Geschäftswert der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für eine PhotovoltaikanlageOLG Celle, Beschl. v. 17.04.2012 – 4 W 58/12OLG CelleBeschl.17.4.20124 W 58/12

Leitsatz des Gericht:

Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bemisst sich dann, wenn der Grundstückseigentümer die Anlage nicht selbst betreibt und die Dienstbarkeit zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen wird, nicht nach der Höhe der Einspeisevergütung und des zur Finanzierung gewährten Darlehens, sondern nach dem vereinbarten bzw. üblichen Pachtzins.

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