ZfIR 2012, 440

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 18 Abs. 2, §§ 19, 2294. Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung sowohl durch Vormerkungsberechtigten als auch Pfändungsgläubiger der Vormerkung nach Eigentumsumschreibung im ZV-VerfahrenOLG Nürnberg, Beschl. v. 14.05.2012 – 15 W 545/12 (AG Regensburg)OLG NürnbergBeschl.14.5.201215 W 545/12AG Regensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Zwischenverfügung ist unzulässig, wenn der Eintragung ein nicht behebbares Hindernis – hier: fehlende Bewilligung des Betroffenen – entgegensteht.

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