ZfIR 2012, 440

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtTKG § 76 Abs. 293. Gesamtschuldnerische Haftung von Nutzer und Eigentümer einer Telekommunkationslinie gegenüber Ausgleichsanspruch des GrundstückseigentümersBGH, Urt. v. 16.03.2012 – V ZR 98/11 (OLG Hamm)BGHUrt.16.3.2012V ZR 98/11OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Betreiber einer Telekommunikationslinie ist, wer über deren Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation tatsächlich und rechtlich bestimmen kann; die umfassende Verfügungsbefugnis über alle körperlichen Bestandteile der Telekommunikationslinie ist nicht erforderlich.

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