ZfIR 2012, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungSteuerrechtGrErwStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand von Grundstück und Gebäude trotz abgestimmten Verhaltens auf VeräußererseiteGrErwStG§ 8GrErwStG§ 9FG Düsseldorf, Urt. v. 23.11.2011 – 7 K 417/10 GE (nicht rechtskräftig)FG DüsseldorfUrt.23.11. 20117 K 417/10 GEnicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn Kauf- und Werkvertrag kein einheitliches Vertragswerk bilden.
2. Ein einheitliches Vertragswerk liegt nur dann vor, wenn für den Erwerber objektiv erkennbar ist, dass auf Veräußererseite auf den Abschluss beider Verträge hingewirkt wurde.

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