ZfIR 2012, 432

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 3; HeizkV § 3 Satz 1Unmittelbare und zwingende Anwendung der HeizkV bei Jahresabrechnung der WohnungseigentümergemeinschaftWEG§ 28HeizkV§ 3BGH, Urt. v. 17.02.2012 – V ZR 251/10 (LG Landau/Pfalz)BGHUrt.17.2.2012V ZR 251/10LG Landau/Pfalz

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht.
2. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.

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