ZfIR 2012, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVertragsrechtInsO § 109 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 412, 407, 566, 566cWirksame Enthaftung des Mietzinses gegenüber Erwerber trotz in Unkenntnis des Eigentumsübergangs an alten Vermieter abgegebene Erklärung des InsolvenzverwaltersInsO§ 109BGB§ 412BGB§ 407BGB§ 566BGB§ 566cBGH, Urt. v. 23.02.2012 – IX ZR 29/11 (LG Berlin)BGHUrt.23.2.2012IX ZR 29/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.

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