ZfIR 2011, 438

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011ZfIR-Dokumentation 

Referentenentwurf [Stand 11. Mai 2011] für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln

(Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG)

Das Bundesjustizministerium (BMJ) legte mit Datum vom 11.5.2011 einen neuen Entwurf zur Mietrechtsnovelle vor. Den ersten Entwurf (Initiator) zum Mietrechtsänderungsgesetz vom Oktober 2010, der auf starke Kritik gestoßen war, finden Sie in der ZfIR 2010, 774. Lesen Sie hierzu auch eine erste kritische Analyse von Dr. Gerold M. Jaeger und Henning Aufderhaar: „Erste Anmerkungen zum Entwurf des Bundesjustizministeriums über ein Gesetz zur Änderung des Mietrechts“, ZfIR 2011, 169. Schwerpunkte des neuen Entwurfs sind Änderungen in den Bereichen der energetische Modernisierung, „Berliner Räumung“, Verbesserung des Mieterschutzes bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nach dem „Münchener Modell“, stärkerer Schutz gegen „Mietnomadentum“ sowie die gewerbliche Wärmelieferung (Contracting). Dem Entwurf beigefügt ist ein Entwurf für die Mietwohnraum-Wärmelieferverordnung – MietWohn-WärmeLV. Sie ergänzt § 556c BGB, der sich auf eine knappe Vorschrift zu den Grundzügen einer Umlage der Contracting-Kosten als Betriebskosten beschränkt. Die Verordnung regelt die eher technischen Einzelheiten. Diese Regelungstechnik ist im mietrechtlichen Betriebskostenrecht üblich (so etwa die Betriebskosten-Verordnung und Heizkostenverordnung). Aus rechtsförmlichen Gründen ist die Verordnung gesondert zu erlassen. Im Folgenden wird der Entwurf nebst Begründung abgedruckt.

Inhaltsübersicht:

  • Artikel 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • Artikel 2 – Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
  • Artikel 3 – Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Artikel 4 – Änderung der Zivilprozessordnung
  • Artikel 5 – Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
  • Artikel 6 – Änderung des Gerichtskostengesetzes
  • Artikel 7 – Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
  • Artikel 8 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  • Artikel 9 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Anlage [Gesondert zu erlassen]: Verordnung über die Wärmelieferung für Mietwohnraum (Mietwohnraum-Wärmelieferverordnung – MietWohn-WärmeLV)

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