ZfIR 2011, 432

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 24 Abs. 4 Satz 297. Zum Anspruch eines Miteigentümers auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts in VersammmlungseinladungLG München I, Urt. v. 16.05.2011 – 1 S 5166/11 (AG München)LG München IUrt.16.5.20111 S 5166/11AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen.Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.

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