ZfIR 2011, 417

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungWohnungseigentumsrechtZPO § 51 Abs. 1Keine gewillkürte Prozessstandschaft bei gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen des WEG-Verbands durch den VerwalterZPO§ 51BGH, Urt. v. 28.01.2011 – V ZR 145/10 (LG Stuttgart)BGHUrt.28.1.2011V ZR 145/10LG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden.

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