ZfIR 2010, 433

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 28 Satz 1; UmwG § 123 Abs. 2 u. 3, § 126 Abs. 2 Satz 2, § 13194. Vorlage des das übertragene Grundstück bezeichnenden Spaltungs- und Übertragungsvertrags bei beantragter GrundbuchberichtigungOLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.04.2010 – I-3 Wx 88/10 (LG Duisburg-Hamborn)OLG DüsseldorfBeschl.19.4.2010I-3 Wx 88/10LG Duisburg-Hamborn

Leitsatz des Gerichts:

Dass bei der Spaltung das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Handelsregistereintragung außerhalb des Grundbuchs auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, wenn die Grundstücke im Spaltungs- und Übertragungsvertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind und auch im Falle des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung des übertragenden Rechtsträgers dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig darzulegen ist, legt es dem Grundbuchamt nahe, zum Nachweis des Rechtsübergangs die Vorlage dieses Vertrages zu verlangen.

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