ZfIR 2010, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 154 Abs 1Klageweise Geltendmachung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs gegen den ZwangsverwalterZVG§ 154OLG Frankfurt/M., Urt. v. 26.03.2010 – 19 U 173/09 (rechtskräftig)OLG Frankfurt/M.Urt.26.3.201019 U 173/09rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die dem Zwangsverwalter gegenüber dem Gläubiger und Schuldner nach § 154 Abs. 1 ZVG bestehende Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht begründet wegen § 154 Abs. 3 ZVG keinen unmittelbaren klagbaren Anspruch von Gläubiger und Schuldner. Vielmehr besteht ein einklagbares Recht als ultiman ratio nur dann, wenn die Möglichkeiten des Vollstreckungsgerichts, den Zwangsverwalter zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu veranlassen, ohne Erfolg bleiben

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