ZfIR 2009, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 2 Abs. 1 Satz 1100. Keine Gerichtskostenfreiheit für Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mangels unmittelbarer Verwaltung nach dem Haushaltsplan von Bund oder LändernBGH, Beschl. v. 19.02.2009 – V ZR 172/08 (OLG Köln)BGHBeschl.19.2.2009V ZR 172/08OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit. Die Kostenfreiheit des Bundes kommt ihr auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt.

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