ZfIR 2009, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 129a, 569 Abs. 399. Keine telefonische Einlegung eines Rechtsmittels zu Protokoll der GeschäftsstelleBGH, Beschl. v. 12.03.2009 – V ZB 71/08 (LG Magdeburg)BGHBeschl.12.3.2009V ZB 71/08LG Magdeburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

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