ZfIR 2009, 440

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 584 Abs. 1, § 54291. Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines Pachtvertrages vor Eintritt der vertragsauflösenden BedingungBGH, Urt. v. 01.04.2009 – XII ZR 95/07 (LG Osnabrück)BGHUrt.1.4.2009XII ZR 95/07LG Osnabrück

Leitsatz des Gerichts:

Ein unter einer auflösenden Bedingung (hier: behördliche Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag ist als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kann auch schon in der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung als solcher zu finden sein. Ob der Vereinbarung eine solche weitergehende, das ordentliche Kündigungsrecht ausschließende Bedeutung zukommt, hat im Streitfall diejenige Vertragspartei darzulegen und zu beweisen, die sich auf diese Bedeutung beruft.

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