ZfIR 2009, 440

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 554 Abs. 2, 3, § 24292. Pflicht des Mieters zur Duldung von behördlich angeordneten Modernisierungsmaßnahmen nach vorheriger Ankündigung durch VermieterBGH, Urt. v. 04.03.2009 – VIII ZR 110/08 (LG Darmstadt)BGHUrt.4.3.2009VIII ZR 110/08LG Darmstadt

Leitsätze des Gerichts:

1. Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat, fallen nicht unter § 554 Abs. 2 BGB und unterliegen deshalb auch nicht den in § 554 Abs. 3 dem Vermieter auferlegten Mitteilungspflichten. Derartige Maßnahmen muss der Mieter vielmehr nach § 242 BGB dulden.

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