ZfIR 2009, 414

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtBGB § 249Haftung für fehlerhafte Anlageberatung auch auf großen Schadensersatz gegenüber ImmobilienvermittlerBGB§ 249BGH, Urt. v. 15.01.2009 – III ZR 28/08 (OLG Hamm)BGHUrt.15.1.2009III ZR 28/08OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 – III ZR 323/03, ZfIR 2005, 116 (LS) = NJW-RR 2005, 170)

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