ZfIR 2008, 439

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 28; BGB §§ 259, 666, 667, 675 Abs. 197.  Umfang der Rechnungslegung bei ausscheidendem Verwalter WEG§ 28 BGB§ 259 BGB§ 666 BGB§ 667 BGB§ 675 OLG München, Beschl. v. 20.07.2007 – 32 Wx 093/07OLG MünchenBeschl.20.7.200732 Wx 093/07

Leitsatz des Gerichts:

Die Verpflichtung des Verwalters, nach Beendigung seiner Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen, umfasst neben der verständlichen und nachvollziehbaren Darlegung aller Einnahmen und Ausgaben auch – unter Beifügung der entsprechenden Belege – eine Aufstellung der noch bestehenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Kontostände.

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