ZfIR 2008, 439

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Verfahrens- und Vollstreckungsrecht ZPO § 142; VOB/B § 14100. Prüfung der Begründetheit von Werklohnforderungen im Prozess ohne Verpflichtung des Gerichts zur Anordnung der Vorlage weiterer Unterlagen ZPO§ 142 VOB/B§ 14 BGH, Beschl. v. 14.06.2007 – VII ZR 230/06 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.14.6.2007VII ZR 230/06OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Wendet sich der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht gegen die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung, so findet im Prozess die Klärung statt, ob die Werklohnforderung begründet ist. Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist. Bedarf es dazu einer neuen, an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, so ist diese vorzulegen.
2. § 142 ZPO dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt. Das Gericht ist deshalb nicht gehalten, auf den Vortrag einer Partei, weiterer, die Schlüssigkeit der Klage herbeiführender Vortrag befinde sich in bei ihr und bei dem Prozessgegner verfügbaren Aktenordnern, die Vorlage dieser Akten anzuordnen.

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