ZfIR 2008, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Vertragsrecht KostO § 147 Abs. 291. Gebührenpflichtige Überwachungstätigkeit des Notars bei in notariellem Grundstückskaufvertrag enthaltener Löschungsbewilligung des Käufers KostO§ 147 KG, Beschl. v. 16.07.2007 – 1 W 69/04KGBeschl.16.7.20071 W 69/04

Leitsatz des Gerichts:

Enthält ein notarieller Grundstückskaufvertrag eine Löschungsbewilligung des Käufers bezüglich der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Auflassungsvormerkung für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages, so fällt die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO an, wenn der Notar den Treuhandauftrag erhält, die bedingungslos erteilte Löschungsbewilligung erst dann zum Vollzug zu bringen, wenn die Nichterfüllung des Kaufvertrages feststeht. In einem solchen Fall beginnt die Tätigkeit des Notars im Rahmen der ihm erteilten Treuhandauflage bereits mit der Herausnahme der Auflassung und der außerordentlichen Löschungsbewilligung aus dem Urkundentext für die Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften.

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