ZfIR 2008, 415

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Vertragsrecht BGB § 311 Abs. 2, §§ 437, 652; GVO §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1Kein Provisionsanspruch bei Rücktritt des schadensersatzberechtigten Käufers vor Genehmigung durch Grundstücksverkehrsordnung wegen Restitutionsbefangenheit BGB§ 311 BGB§ 437 BGB§ 652 GVO§ 1 BGH, Urt. v. 17.01.2008 – III ZR 224/06 (OLG Jena)BGHUrt.17.1.2008III ZR 224/06OLG Jena

Leitsätze des Gerichts:

1. Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
2. Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht.
3. Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen berühren könnten.

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