ZfIR 2026, 474

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; WEG § 29 Abs. 2 Satz 294. Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche der GdWE wegen grob fahrlässigen Handelns des Verwaltungsbeirats (hier: Prüfung Kontostände, -abbuchungen) BGB§ 199 WEG§ 29 OLG München, Beschl. v. 24.06.2026 – 31 U 1110/26 e (rechtskräftig; LG Traunstein)OLG MünchenBeschl.24.6.202631 U 1110/26 erechtskräftigLG Traunstein

Leitsatz des Gerichts:

Der Verwaltungsbeirat einer GdWE muss prüfen, ob sich die Kontenstände zum Jahresanfang und zum Jahresende aus den in der Gesamtabrechnung ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben ergeben; nimmt er keine entsprechende ordnungsgemäße Prüfung vor, handelt er grob fahrlässig.

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