ZfIR 2026, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; WEG § 29 Abs. 2 Satz 2Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche der GdWE wegen grob fahrlässigen Handelns des Verwaltungsbeirats (hier: Prüfung Kontostände, -abbuchungen) BGB§ 199 WEG§ 29 OLG München, Hinweisbeschl. v. 03.06.2026 – 31 U 1110/26 e (LG Traunstein)OLG MünchenHinweisbeschl.3.6.202631 U 1110/26 eLG Traunstein

Leitsatz der Redaktion:

Der Verwaltungsbeirat einer GdWE muss prüfen, ob sich die Kontenstände zum Jahresanfang und zum Jahresende aus den in der Gesamtabrechnung ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben ergeben; nimmt er keine entsprechende ordnungsgemäße Prüfung vor, handelt er grob fahrlässig.

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