ZfIR 2026, 458

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtZPO §§ 726, 894 Satz 2Rechtmäßige Löschung einer Grundschuld nach aufgrund rechtskräftigen Urteils erteilter Vollstreckungsklausel trotz nicht erbrachter Gegenleistung (hier: Forderungen aus Darlehen) ZPO§ 726 ZPO§ 894 BGH, Urt. v. 17.04.2026 – V ZR 202/24 (OLG Brandenburg)BGHUrt.17.4.2026V ZR 202/24OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung verurteilt worden, gilt die Erklärung als abgegeben, sobald eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils nach §§ 726, 730 ZPO erteilt ist; es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Klauselerteilung vorlagen.

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