ZfIR 2026, 452

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 656cAnwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei Erklärung der Nutzung einer Immobilie als Einfamilienhaus durch den Erwerber bei Abschluss des Maklervertrags BGB§ 656c BGH, Urt. v. 16.07.2026 – I ZR 111/25 (KG)BGHUrt.16.7.2026I ZR 111/25KG

Leitsatz des Gerichts:

Um ein Einfamilienhaus i. S. d. §§ 656a ff. BGB kann es sich auch dann handeln, wenn das vom Makler nachzuweisende oder zu vermittelnde Objekt zum Erwerbszeitpunkt objektiv ein Mehrfamilienhaus (hier: ein Zweifamilienhaus) ist, der Erwerbszweck aber dennoch auf eine beabsichtigte Nutzung des Objekts zu Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts gerichtet ist. Dies wird im Regelfall voraussetzen, dass die objektiven Gegebenheiten eine solche Nutzung als nachvollziehbar erscheinen lassen. Der in § 656c BGB vorgesehene Halbteilungsgrundsatz gelangt in einem solchen Fall jedoch nur zur Anwendung, wenn der Kaufinteressent seine Absicht, das Objekt als Einfamilienhaus zu erwerben, dem Makler gegenüber spätestens bei Abschluss des Maklervertrags erkennbar gemacht hat (Festhaltung und Fortführung von BGH, Urt. v. 6. 3. 2025 – I ZR 32/24, BGHZ 243, 170 = ZfIR 2025, 318 (LS) = juris Rz. 17).

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